Opferschutz
Sollten Sie Opfer einer besonders schweren Straftat geworden sein, wird Ihnen in der Regel ein sog. Opferanwalt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Straftaten, bei denen Opfer und ihre Angehörigen als Nebenkläger einen Antrag auf einen Opferanwalt stellen können, sind beispielsweise:
Mord und Totschlag, die Angehörigen bzw. – bei Versuchsdelikten – das Opfer, Schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also z. B. Vergewaltigung, Menschenhandel, Misshandlung Schutzbefohlener
Den entsprechenden Antrag kann ich für Sie stellen!
Auf Ihren Wunsch beantrage ich für Sie auch die Zulassung der Nebenklage und vertrete Ihre Interessen im Strafverfahren, welches gegen den Täter geführt wird. Dazu gehört auch die Begleitung zu Vernehmungsterminen. Sollten die Voraussetzungen für die genannte Bestellung nicht erfüllt sein, können Opfer, die sich als Nebenkläger an dem Prozess beteiligen möchten, auch Prozesskostenhilfe beantragen, damit die Kosten für einen Anwalt übernommen werden. Neben der Strafrechtlichen Beratung informiere bzw. vertrete ich Sie auf Wunsch auch gerne wegen Ihnen zustehender Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Ansprüchen nach dem sog. Opferentschädigungsgesetz (OEG).